Feuerwehrzufahrt
Definition:
Feuerwehrzufahrten sind befestigte Flächen auf dem Grundstück, die mit der öffentlichen Verkehrsfläche direkt in Verbindung stehen (DIN 14090). Sie können auch überbaut sein (Durchfahrten). Mit ihrer Hilfe wird eine mit Feuerwehrfahrzeugen befahrbare Verbindung zwischen der Straße (öffentliche Verkehrsfläche) sowie den Aufstellflächen und Bewegungsflächen geschaffen. Mindestbreite 3 m (bei längeren Durchfahrten 3,5 m), Mindesthöhe 3,5 m. Beschilderung mit der Aufschrift "Feuerwehrzufahrt". Absenkung der Bordsteinkanten. Sperrbalken, Verschlüsse, Schlüsselrohre oder Pfosten in Feuerwehrzufahrten müssen mit Feuerwehrwerkzeug (Feuerwehrbeil, Hydrantenschlüssel - Dreikant-, Bolzenschneider) zu öffnen sein.
Was mus man bei verschiedenen Gebäudehöhen beachten?
Zu Gebäuden geringer Höhe genügen von öffentlichen Verkehrsflächen mindestens 1,25 m breite Zu- oder Durchgänge. Liegen diese Gebäude mehr als 50 m von öffentlichen Verkehrsflächen entfernt, so können an Stelle von Zu- oder Durchgängen Zu- oder Durchfahrten verlangt werden wo die Durchfahrten mindestens 3,50 m Höhe betragen müssen. Bei den Zufahrten muss die Breite mindestens 3,00 m betragen.
Führt der zweite Rettungsweg aus einem Gebäude über Rettungsgeräte der Feuerwehr, so muss ein Zuwegung, wie bereits beschrieben, zu den zum Anleitern bestimmten Stellen vorhanden sein.
Die Zufahrt von der öffentlichen Verkehrsfläche auf die Feuerwehrzufahrt ist durch Absenken des Bordsteins deutlich zu machen. Bei der Festlegung des Bereiches ist der Außenradius der Einbiegung zu berücksichtigen.
Hierdurch soll unzulässiges Parken verhindert werden.
Feuerwehrzufahrten müssen von der öffentlichen Verkehrsfläche aus deutlich erkennbar sein. sie sind deshalb durch Hinweisschilder mit Aufschrift "Feuerwehrzufahrt" zu kennzeichnen.
Bei Gebäudebreiten von über 40 m sollen beide Längsseiten für den Löscheinsatz zugänglich sein.
Was benötigen wir als Feuerwehr noch an einer Einsatzstelle?
Eine Aufstellfläche.
Definition:
Aufstellflächen sind nicht überbaute, befestigte Flächen auf dem Grunstück, diemit öffentlichen Verkehrsflächen direkt oder über Feuerwehrzufahrten in Verbindung stehen. Aufstellflächen dienen dem Einsatz von Hubrettungsgeräten der Feuerwehr.
Die Aufstellflächen sind so am Gebäude anzuordnen, dass alle zum Retten von Personen notwendigen Fenster / Loggien bzw. Balkone von Hubrettungsfahrzeugen erreicht werden können.
Entlang der Aufstellfläche muss auf der dem Gebäude abgewandten seite ein mindestens 3 m breiter Geländstreifen ohne feste Hindernisse frei bleiben.It die Aufstellfläche breiter als 3,5 m, so verringert sich die Breite des freizuhaltenden Geländestreifens um das halbe Maß der Verbreiterung der Aufstellfläche.
Wohngebietsstraßen
Auf Wohngebietsstraßen geht es meistens eng zu.
Stellen sie sich folgendes vor:
Die Feuerwehr rückt mit Blaulicht und Martinhorn zu einem Einsatz aus.
Menschenleben ist in Gefahr oder es drohen Schäden für Umwelt oder bedeutende Sachwerte. In diesen Situationen geht es sprichwörtlich um jede Sekunde. Doch allzu häufig wird die Feuerwehr dabei durch falsches Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer behindert. Ob Falschparker, verstellte Rettungswege, blockierte Feuerwehrzufahrten oder zugeparkte Hydranten: Wertvolle Zeit, die Leben retten kann, geht verloren. Nehmen Sie daher die folgenden Hinweise ernst.
Sofort freie Bahn schaffen, wenn sich ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Sondersignal nähert.
Beachten Sie, dass nachdem ein Einsatzfahrzeug eine Kreuzung passiert hat, weitere folgen können.
Wie man auf obigen Bild sieht, hat die Feuerwehr keine Chance ihr Ziel schnell und unbehindert zu erreichen. Der Unterflurhydrant wurde von parkenden Autos freigehalten, aber das parkende Auto rechts lässt keine Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr oder LKW´s zu.
Folgendes gilt es zu beachten:
- Umfahren Sie Einsatzstellen nach Möglichkeit weiträumig, um die Anfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht zu behindern.
- Parken Sie nicht im Parkverbot.
- Parken Sie nicht in Feuerwehrzufahrten oder Feuerwehrausfahrten.
- Parken Sie nicht unmittelbar im Kreuzungs- oder Einmündungsbereich.
- Parken Sie in engen Straßen nicht wechselseitig.
- Parken Sie nicht in zweiter Reihe.
- Hydranten nicht zu parken.
Stellen Sie Ihr Fahrzeug niemals verbotswidrig ab, auch wenn Sie nur "eine Minute" weg sind. Eine Minute länger im Feuer oder bei einem Herzinfarkt kann tödlich sein.
Danke!