Rettungsgasse
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 11 Besondere Verkehrslagen
Was gilt es noch zu beachten?
Rettungsgasse bei zwei Fahrspuren
Handelt es sich um eine zweispurige Fahrbahn, muss für den Einsatzwagen in der Mitte der Fahrbahn Platz gemacht werden. Das bedeutet, dass die Fahrer auf der linken Spur sich ganz links halten und die Fahrer auf der rechten Fahrspur weichen dementsprechend nach ganz rechts aus.
Rettungsgasse bei drei Fahrspuren
Bei dreispurigen Fahrbahnen wird die Gasse zwischen der ganz linken und der rechts danebenliegenden Spur gebildet. Fahrzeuge auf der linken Seite müssen nach links ausweichen und Fahrzeuge auf der mittleren und rechten Spur müssen nach rechts ausweichen.
Rettungsgasse bei vier Fahrspuren
Auch bei vierspurigen Fahrbahnen müssen die Fahrzeuge auf der linken Spur ganz nach links ausweichen und alle anderen Fahrzeuge müssen sich nach rechts orientieren. Auf den Außenspuren ist es ratsam, immer genügend Platz zum Ausweichen zu lassen.
Quelle: www.karabag.de/magazin/artikel/rettungsgasse-richtig-bilden
Es ist immer dabei zu beachten, dass in der Regel nicht nur ein Einsatzfahrzeug bei Unfällen der verschiedensten Arten zum Einsatz kommen kann. Halten Sie bitte die Rettungsgasse, bis Sie an der Unfallstelle vorbei sind, frei.
Denken Sie daran, die nächste Hilfe könnten Sie auch selbst brauchen!